Hinweis- Gebersystem

Welche Daten von Ihnen werden von uns verarbeitet? 

Im Rahmen des Hinweisgebersystems werden folgende Daten verarbeitet: Angaben über die beschuldigte Person (insbesondere Name, Vorname, Titel, Kontaktdaten, Position und Angaben zur Beschäftigung), Angaben über die (angeblichen) Verhaltensverstöße sowie die entsprechenden Sachverhalte. Da das Meldeverfahren regelt, dass Hinweise anonym erfolgen können, werden, falls Hinweisgeber*innen sich nicht selbst anders äußern, keine personenbezogenen Daten über sie erhoben. Anderenfalls kommen personenbezogene Angaben wie Name der meldenden Person, ihre Kontaktdaten und ggf. auch die Umstände ihrer Beobachtung in Betracht.

Zu welchen Zwecken erfolgt die Datenverarbeitung?

Zweck der Datenverarbeitung im Rahmen des Hinweisgebersystems ist die Entgegennahme und Aufklärung von schwerwiegenden Verdachtsfällen über Regelverstöße, insbesondere über strafbare Handlungen im Bereich der Wirtschaftskriminalität und Korruption.

Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Daten-verarbeitung?

Personenbezogene Daten des Hinweisgebers werden in der Regel nur mit seiner Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DGSVO) verarbeitet. In den übrigen Fällen erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Hinweisgebersystem auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit f zur Wahrung des überwiegenden berechtigten Interesses des Verantwortlichen. Dieses berechtigte Interesse liegt in der Korruptionsprävention und –bekämpfung sowie darin, schwerwiegende Verdachtsfälle über andere Regelverstöße zu bearbeiten und den Verantwortlichen und dessen Beschäftigten vor dadurch möglichen Schäden zu schützen. Da die Meldung von Verstößen rechtliche Konsequenzen durch z. B. Strafverfolgung, Schadenersatzforderungen und immensen Imageschaden vermeiden hilft, überwiegen die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung nicht.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Personenbezogene Daten werden für die Dauer aufbewahrt, die zur Aufklärung und abschließenden Beurteilung des Hinweises notwendig ist. Nach Abschluss der Untersuchungen werden die personenbezogenen Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gelöscht. Im Falle der Einleitung von gerichtlichen und/oder disziplinarischen Verfahren kann eine Aufbewahrung bis zum Verfahrensabschluss bzw. bis zum Ablauf von Rechtsbehelfsfristen erfolgen. Personenbezogene Daten im Zusammenhang mit grundlos abgegebenen Hinweismeldungen werden unverzüglich gelöscht.

An welche Empfänger werden die Daten weitergegeben

Der Verantwortliche stellt grundsätzlich sicher, dass personenbezogenen Daten ausschließlich für eine begrenzte Anzahl von befugten Personen zugänglich sind, die diese Daten für die Bereitstellung der oben genannten Verarbeitungszwecke kennen müssen.

Sofern es zur Aufklärung des Sachverhalts erforderlich sein sollte, können personenbezogene Daten an einzelne, sorgfältig ausgewählte Personen des Verantwortlichen im erforderlichen Umfang weitergeleitet werden. Jede Person, die Zugang zu den Daten erhält, ist zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Eine Weitergabe oder sonstige Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dass dies zu Zwecken der Strafverfolgung erforderlich ist. Sofern gesetzliche Bestimmungen oder Anordnungen staatlicher Organe dies erforderlich machen, können personenbezogene Daten an diese herausgegeben werden.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Ihre personenbezogenen Daten werden von uns ausschließlich in Rechenzentren der Bundesrepublik Deutschland verarbeitet.

Der Verantwortliche setzt technische und organisatorische Maßnahmen ein, um die durch Nutzung des Hinweisgebersystems zu verwaltenden personenbezogenen Daten bei ihrer Erhebung, Verarbeitung und Nutzung vor unbefugtem Zugriff, Weitergabe, Missbrauch, Manipulationen, Verlust und Zerstörung zu schützen. Die vom Verantwortlichen eingesetzte Dienstleister sind in gleichem Maße verpflichtet.

Wo können Sie sich beschweren?

Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart
Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart
Tel.: 0711/61 55 41 – 0 Fa: 0711/61 55 41 – 15
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de
Internet: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de

Meldemöglichkeit im Hinweisgebersystem

2.1 Anonyme Meldemöglichkeit 

Um sicherzustellen, dass auch der Aufruf des Hinweisgebersystems nicht nachverfolgt werden kann, finden Sie an dieser Stelle keinen klickbaren Link zur Seite, sondern lediglich die Internet-Adresse. 

Bitte kopieren Sie diesen Link:

https://wbs.sycobase.app/case?refId=6IHBFN2ECJJAUMS2R5T3U3UTEJMWCESS

vollständig in die Adresszeile Ihres privaten Browsers. Sie werden direkt mit dem Hinweisgeberportal von Top Sports verbunden.

Oder,

Sie kopieren den nachfolgenden Link https://wbs.sycobase.app in Ihren privaten Browser und verwenden einen der folgenden Suchbegriffe zum Auffinden unseres Unternehmens:

Top Sports

2.2 Weitere Meldemöglichkeiten 

Fotografieren Sie den QR-Code mit Ihrem Smartphone um direkt zu unserem Hinweisgeberportal zu gelangen.

Auf der Startseite des Portals finden Sie Informationen zum Umgang mit Hinweisen.

Im Hinweisgeberportal selbst können Sie zu Beginn entscheiden, ob Sie eine anonyme oder eine namentliche Meldung abgeben möchten.