(1) Diese nachstehenden allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Verträge der Top Sports Fitness GmbH u. Co. KG (Top Sports) mit Ihren Vertragspartnern, soweit keine anderen Vereinbarungen individuell getroffen worden sind.
(2) Die Mitgliedschaft kommt erst durch die Annahme der Anmeldung durch Top Sports zustande. Wird seitens Top Sports die Annahme der Anmeldung nicht binnen einer Frist von 2 Wochen ab Zugang der verbindlichen Anmeldung widersprochen, ist der Vertrag geschlossen. Bei uns im Studio geschlossene Verträge haben kein Widerrufsrecht durch den Vertragspartner.
(1) Der Vertragspartner ist ab dem Zeitpunkt des Vertragsbeginns berechtigt, die Trainingsräume von Top Sports während der Öffnungszeiten zu nutzen.
(2) Die Nutzung der von Top Sports angebotenen Zusatzoptionen ist abhängig von der Buchung der jeweiligen kostenpflichtigen Zusatzoption bei Vertragsschluss durch den Vertragspartner.
(3) Zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns wird für den Vertragspartner ein Transponder/Mitgliedsausweis ausgestellt. Ohne Mitnahme dieses Transponders ist der Zutritt zu den Trainingsräumen von Top Sports nicht möglich.
(4) Top Sports ist berechtigt, eine für die Vertragspartner verbindliche Hausordnung für die jeweiligen Trainingsräume zu erlassen. Eine solche Hausordnung enthält insbesondere Regelungen hinsichtlich der Benutzung der Trainingsräume und dem Verhalten der Vertragspartner untereinander und gegenüber Top Sports und seinen Angestellten.
(1) Sämtliche durch den Vertragspartner zu entrichtenden Beiträge und Pauschalen verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt.
(2) Die monatlich durch den Vertragspartner zu entrichtenden Beiträge werden nach dessen Wahl am 1. oder 15. des jeweiligen Vertragsmonats fällig. Der anteilige Beitrag eines Monats nach Vertragsbeginn ist mit Vertragsschluss fällig.
(3) Die Transpondergebühr und Servicepauschale sowie die Aufnahmegebühr sind mit Vertragsschluss fällig. Der Transponder ist gekauft und nicht geliehen. Eine Rückerstattung bei Beendigung des Vertrages ist nicht möglich. Auch im Falle einer vorzeitigen Beendigung werden die Kosten für den Transponder nicht zurückerstattet.
(4) Die Servicepauschale in Höhe von 29,90 € ist alle 6 Monate (ab Vertragsbeginn) zu entrichten.
(5) Befindet sich das Mitglied mit 1 Monatsbeitrag im Zahlungsverzug, so ist Top Sports berechtigt, dem Mitglied den Zugang zum Studio zu untersagen. Selbiges gilt für Verstöße gegen die Hausordnung nach vorheriger Mahnung gegenüber dem Mitglied. Der Zahlungsanspruch für Top Sports bleibt in diesen Fällen unberührt. Befindet sich der Vertragspartner mit der Zahlung von 2 aufeinanderfolgenden Beiträge in Verzug, so ist Top Sports berechtigt, den Mitgliedschaftsvertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Im Fall der außerordentlichen Kündigung ist Top Sports berechtigt, Schadensersatz anhand der gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.
(6) Die Höhe der monatlich zu entrichtenden Beiträge richtet sich nach der individuellen Vereinbarung bei Vertragsschluss zwischen Top Sports und dem Vertragspartner.
(7) Bei Verlust oder Beschädigung des Transponders ist durch den Vertragspartner unverzüglich ein neuer Transponder zu beantragen. Bei einem schuldhaften Verlust oder Beschädigung des Transponders wird dem Vertragspartner für den neuen Transponder eine Gebühr in Höhe von 29,90 € berechnet. Weist der Vertragspartner nach, dass Top Sports ein geringer Schaden oder gar kein Schaden entstanden ist, so schuldet der Vertragspartner lediglich den nachgewiesenen Betrag.
(8) Preisanpassungsrecht. Top Sports behält sich die Berechtigung vor, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Top Sports wird diese durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.
Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.
Ebenso behält sich Top Sports vor, bei unverhältnismäßig hoher Inflation 5 % und mehr die Beiträge an die aktuelle Entwicklung anzupassen.
(1) Die jeweilige Vertragslaufzeit richtet sich nach der bei Vertragsschluss zwischen Top Sports und dem Vertragspartner individuell getroffenen Vereinbarung.
(2) Der Mitgliedschaftsvertrag ist mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der im Vertrag vereinbarten Erstlaufzeit kündbar. Erfolgt eine Kündigung nicht oder nicht ordnungsgemäß, so verlängert sich der Mitgliedschaftsvertrag auf unbestimmte Zeit. In der Folgelaufzeit besteht eine jederzeitige Kündigungsmöglichkeit unter Berücksichtigung einer Frist von einem Monat.
(3) Von (1) und (2) unberührt bleibt die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund.
(4) Eine außerordentliche Kündigung ist bei Umzug nur dann möglich, wenn sich kein Top Sports Studio im Umkreis von 20 km befindet. Die Kündigung gilt erst bei Vorlage einer amtlichen Meldebescheinigung, jedoch nicht rückwirkend.
(5) Die Kündigung ist schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail an Top Sports zu richten.
(6) Wird der Mitgliedschaftsvertrag durch Top Sports aufgrund von schuldhaftem Verhalten des Vertragspartners außerordentlich gekündigt, so ist Top Sports berechtigt, die nach dem Zeitpunkt des Ausspruchs der außerordentlichen Kündigung bis zum ursprünglich vorgesehenen Ende der Vertragslaufzeit anfallenden monatlichen Beiträge und Pauschalen unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen. Hierbei werden seitens Top Sports ersparte Aufwendungen angerechnet.
(7) Verträge, die dem Fernabsatzgesetz unterliegen, haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht; sie können innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen gelöst werden.
Die Mitgliedschaft kann im gegenseitigen Einverständnis für einen im Voraus bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden. In diesem Fall verlängert sich die ursprünglich vereinbarte Mitgliedschaft um die Zeitspanne, in welcher sie geruht hat. Ruhezeit-Formulare können an der Rezeption abgeholt werden. Es können nur volle Monate gewährt werden. Während der Pause besteht keine Trainingsmöglichkeit. Beträgt die gewährte Pause mehr als 6 Monate, entfällt die Servicepauschale. Ist die gewährte Pause kürzer als 6 Monate, ist die Servicepauschale zu entrichten. Ein Rücktritt von der Pause ist schriftlich jederzeit möglich. Eine Kündigung des Vertrags während der Pausenmonate gilt gleichzeitig als Rücktritt von der Pause. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt davon unberührt.
Lass Dich in Deinem Urlaub von einer Person Deiner Wahl vertreten. Die Option Urlaubsvertretung (nur im All-Inclusive-Tarif enthalten) kann schriftlich mindestens eine Woche vor dem geplanten Urlaubsbeginn entweder direkt im Studio oder per E-Mail beantragt werden. Hierzu benötigen wir den genauen Urlaubszeitraum und die persönlichen Daten der Urlaubsvertretung.
Alle erworbenen Bonusmonate werden, wenn nicht aktionsbedingt vermerkt, an das Ende der Erstlaufzeit gehängt. Diese Bonusmonate tragen die Bezeichnung „On-Top“ mit sich. Die automatische Vertragsverlängerung tritt erst nach abgelten der „On-Top“ Bonusmonate in Kraft. Die Bonusmonate gehören nicht zur Erstlaufzeit und haben somit keinen Einfluss auf das mögliche Kündigungsdatum. Durch eine außerordentliche Kündigung verfallen sämtliche „On-Top“ Bonusmonate. Sofort gültige Bonusmonate werden erst abgegolten. Im Anschluss beginnt die vereinbarte Vertragslaufzeit.
(1) Änderungen der Anschrift und E-Mail-Adresse der Vertragspartner, sowie
Änderungen von Bankverbindungen sind Top Sports unverzüglich mitzuteilen.
(2) Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass im Falle des vereinbarten Einzugs von Beiträgen und Pauschalen das Konto über eine ausreichende Deckung verfügt. Entstehende Kosten durch eine fehlgeschlagene Einziehung mangels Deckung sind vom Vertragspartner zu tragen.
(3) Der Transponder ist personalisiert und darf ohne die ausdrückliche Zustimmung von Top Sports nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Vertragspartner stimmt der Aufnahme und Speicherung eines Bildes zur Identifikation für automatisierten Check In zu.
(4) Gibt der Vertragspartner ohne die ausdrückliche Zustimmung von Top Sports den Transponder an einen Dritten weiter, so verpflichtet sich der Vertragspartner zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 220 €. Weist der Vertragspartner nach, dass Top Sports ein geringer Schaden oder gar kein Schaden entstanden ist, so schuldet der Vertragspartner lediglich den nachgewiesenen Betrag.
Der Vertragspartner kann gegenüber Top Sports nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
(1) Für die vom Vertragspartner mitgebrachten Gegenstände haftet Top Sports im Falle der Beschädigung oder des Verlusts nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Top Sports haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle des Vertragspartners. Im Übrigen richtet sich die Haftung von Top Sports nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl uneingeschränkt in Kraft. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gesetzlich wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.